AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Greifvogelwarte Landskron GmbH.

  1. Den Sicherheitsbestimmungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Kindern unter 16 Jahren ist das Betreten der Anlage aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Begleitpersonen sind angehalten ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Die Begleitpersonen haften für die Kinder.
  3. Die Eintrittskarte berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer Flugvorführung.
  4. Der Greifvogelwarte Landskron ist es vorbehalten, die Preise zu ändern. Die Greifvogelwarte Landskron ist ein rein privates Unternehmen und erhält sich und die Vögel durch den Erlös der Eintrittskarten.
  5. Die Dauer einer Flugvorführung beträgt ca. 45 Minuten. Dem Personal ist es jedoch vorbehalten, bei Gefahr in Verzug (Gewitter, Sturm, etc.) die Vorführung vorzeitig abzubrechen.
  6. Das Rauchen ist im gesamten Gelände und während der Flugvorführungen verboten.
  7. Die Besucher werden angewiesen, Speisen, Getränke und persönliche Gegenstände jeglicher Art so zu verstauen, dass die Vögel sie nicht sehen oder stehlen können.
  8. Der Konsum von Lebensmitteln während der Vorführung ist verboten.
  9. Es ist ein entsprechender Sicherheitsabstand zwischen den Besuchern und den Vögeln, die sich außerhalb der Volieren befinden,  einzuhalten.
  10. Filmen und fotografieren für private Zwecke ist erlaubt.
    Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung der Geschäftsleitung einzuholen.
    Die Verwendung von Handy-Sticks und Stativen ist nicht gestattet.
  11. Es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot durch die Besucher. Die Vögel erhalten artgerechtes Futter.
  12. Das Berühren oder Streicheln der Vögel ist strengstens untersagt.
  13. Nicht mit Gegenständen an die Gitter der Volieren klopfen, um die Aufmerksamkeit der Vögel zu erlangen.
  14. Das Betreten des Grünstreifens zwischen dem Rundweg und den Volieren ist untersagt.
  15. Das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen, Scootern u.ä. ist im Gelände der Adler Arena untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u.ä.
  16. Helfen Sie mit, das Gelände sauber zu halten. Benützen Sie bitte die bereitgestellten Abfallbehälter und hinterlassen Sie keinen Müll auf den Tribünen – dies gilt insbesondere für Kaugummi!!
  17. Bleiben Sie während der Vorführung stets auf den Tribünen.
  18. Halten Sie Kleinkinder stets an ihrer Seite.
  19. Den Kinderwagen stellen Sie während der Vorführung im Bereich des runden Turmes unter den Bäumen ab.
  20. Das Betreten der Vorführ-Wiese ist den Falknern vorbehalten.
  21. Halten Sie Ihren Hund an der kurzen Leine und stets an Ihrer Seite. Vermeiden Sie es, dass Ihr Hund Vögel in den Volieren verbellt.
    Während der Vorführung ist der Hund auf den Tribünen gut hinter dem eigenen Körper zu verbergen.
  22. Die seitlichen Tribünenaufgänge sind stets frei zu halten. Nehmen Sie ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Holzauflagen Platz.
  23. Stellen Sie nichts auf der Oberseite der Tribünen ab.
  24. Für Sachschäden und Verletzungen an Menschen und Tieren, die durch das Verweilen im Gelände oder im Eingangsbereich entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  25. Jegliche vom Besucher verursachten Schäden an der Anlage sind sofort dem Personal zu melden.
  26. Das Personal ist berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus der Anlage zu weisen und im Extremfall ein generelles Hausverbot auszusprechen mit dem Hinweis auf evt. Schadenersatzverpflichtungen durch den Besucher.
  27. Für Besitzer der Kärnten Card gelten zudem die AGB der Kärnten Card.

Wir wünschen Ihnen
einen interessanten und spannenden Aufenthalt
in der Adlerarena Burg Landskron